JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bestandskraft
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, VwVfG |
| Schlagworte: | Versorgungsbezüge, Bestandskraft, Rücknahme |
| Stichwort: | Bestandskraft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 279/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayVwVfG |
| Schlagworte: | Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung |
| Stichwort: | Bestandskraft |
| Leitsatz: | Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890 | |
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV |
| Schlagworte: | Zuschuss, Bestandskraft, Anspruch auf Rücknahme |
| Stichwort: | Bestandskraft |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 A 371/08 | |
| Rechtsgebiete: | LVwVfG, RAVwS |
| Schlagworte: | Änderungsvorbehalt, Bestandskraft, Einkommensnachweis, Regelpflichtbeitrag, Schätzung, Vollstreckung, Wiederaufgreifen |
| Stichwort: | Bestandskraft |
| Leitsatz: | 1. Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit eines bestandskräftigen Grundverwaltungsakts sind im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Hierfür steht nur der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Verfügung, der mit einem Eilrechtsschutzantrag nach § 123 VwGO abgesichert werden kann. 2. Werden einem Antrag auf individuelle Beitragsbemessung nach § 11 Abs. 2 RAVwS weder Einkommensnachweise noch anderweitige Angaben zu den erzielten Einkünften beigefügt, kann eine Festsetzung in Orientierung am Regelpflichtbeitrag erfolgen (Änderung der Rechtsprechung). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 938/09 | |
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