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HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 167/06 vom 13.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arbeitsverhältnis, Bestand, Verwirkung, Aufhebungsvertrag
Stichwort:Bestand
Leitsatz:Die Geltendmachung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitnehmer, der wegen eines Unfalls über 4 Jahre die geschuldete Arbeit nicht ausführen konnte ist nach dieser Zeit nicht verwirkt, wenn der Arbeitgeber nicht darlegt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ihm nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 167/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1205/03 vom 13.07.2004

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Einzelhandelsbetrieb, Discounter, Erweiterung, Großflächigkeit, Schwellenwert, Auswirkungen, Raumordnung, Kongruenzgebot, Vermutungsregel, atypische Fallgestaltung, Bestand
Stichwort:Bestand
Leitsatz:1. Die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO ist nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² anzunehmen (wie BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 19.85 - NVwZ 1987, 1076 - u. Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 30.86 - NVwZ 1987, 969).

2. Zur Verkaufsfläche eines (Lebensmittel-)Einzelhandelsbetriebs zählt auch der Bereich nach der Kassenzone.

3. Überschreitet ein vorhandener, den Zielen der Raumordnung widersprechender Einzelhandelsbetrieb infolge der geplanten Erweiterung die Grenze zur Großflächigkeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sowie die Vermutungsgrenze des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO, so kann zur Begründung einer - die Regelvermutung widerlegenden - atypischen Fallgestaltung nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass wegen Beibehaltung des Sortiments(-umfangs) keine Veränderung in den städtebaulichen Auswirkungen eintrete.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1205/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 341/00 vom 21.11.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GG, BNatSchG, LSA-NatSchG, BBergG
Schlagworte:Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bestand, Hochzonung, Schutzzweck, Erforderlichkeit, Schutzgegenstand, Waldmeister, Buche, Arten-Vielfalt, Waldgesellschaft, naturhafte, Harz, Nachweis, genauer, Besonderheit, ökologische, Prägung, Befreiung, Diabas, Abwägung, fehlende, Abwägungsgebot, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bodenschatz, Auswertung, Gewerbebetrieb, Vorrang, Bewilligung, bergrechtliche, Bewilligung, rechtswidrige, Konzentrationswirkung, Interesse, öffentliches, Raumordnungsverfahren
Stichwort:Bestand
Leitsatz:1.Um den Naturschutzzweck zu rechtfertigen, müssen gefährdete Tier- und Pflanzenarten nicht genau nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, dass Natur und Landschaft durch ökologische Besonderheiten geprägt sind, die im Allgemeinen auf Lebensstätten einzelner Tier- und Pflanzenarten schließen lassen.

2.Dem Abwägungsgebot ist genügt, wenn der Verordnungsgeber die vorgegebene Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als zu berücksichtigenden Belang nicht verkennt.

3.Die Rohstoffgewinnung hat keinen absoluten Vorrang vor allen anderen Belangen - wie etwa dem Natur- und Landschaftsschutz.

4.Bei der Abwägung kann eingestellt werden, dass eine bergbaurechtliche Bewilligung seinerzeit rechtswidrig - verfahrensrechtlich ohne das notwendige Beteiligungsverfahren und in der Sache unter Verstoß gegen Landschaftsschutzrecht - erteilt worden ist.

5.Die solche Abwägung, welche dann die Bodengewinnung als einen Teil privatnützigen Eigentums ausschließt, hält sich im Rahmen der Eigentumsbindung i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 341/00


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