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Besserstellungsverbot

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 10 Sa 817/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:ATG, TV ATZ, BGB
Schlagworte:Altersteilzeit - Blockmodell, Besserstellungsverbot
Stichwort:Besserstellungsverbot
Leitsatz:1. Nach § 3 Abs. 2 TV ATZ besteht kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, dass die Altersteilzeit gemäß einem von ihm bestimmten Modell verteilt wird.

2. Die Ablehnung eines Altersteilzeitvertrages durch einen fremdfinanzierten Arbeitgeber ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie mit einer Auflage des Zuwendungsgebers begründet wird.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 10 Sa 817/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 47.06 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, VwVfG, Richtlinie 64/221/EWG, ARB 1/80, ZP
Schlagworte:Ausweisung, Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern, Vier-Augen-Prinzip, unheilbarer Verfahrensmangel, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, selbständige Tätigkeit, Besserstellungsverbot, intertemporales Verfahrensrecht
Stichwort:Besserstellungsverbot
Leitsatz:1. Die aus Art. 7 Satz 1 und aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer erlöschen nicht durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

2. Es verstößt nicht gegen das Verbot der Besserstellung von türkischen Staatsangehörigen gegenüber Unionsbürgern nach Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, dass die aus Art. 7 Satz 1 und aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer nur in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe erlöschen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007, Rs. C-325/05, Derin).

3. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die unter Verstoß gegen die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG verfügt wurde - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens -, ist auch nach Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG mit Wirkung vom 30. April 2006 wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig (im Anschluss an die Urteile vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 und vom 6. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 5.04 - BVerwGE 124, 243).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 47.06


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