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besonders umfangreiches Verfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VII - 11/03 vom 07.02.2003

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütung, Unterbringung, Strafvollstreckungsverfahren, besonders schwieriges Verfahren, besonders umfangreiches Verfahren, Wahlverteidigerhöchstgebühr, Berücksichtigung von Fahrtzeiten
Stichwort:besonders umfangreiches Verfahren
Leitsatz:Ist der Rechtsanwalt einem im Maßregelvollzug Untergebrachten beigeordnet worden, ist der Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt aufwenden muss, um diesen in der Unterbringungsanstalt zu besuchen, schon bei der Frage, ob dem Rechtsanwalt überhaupt eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zu bewilligen ist, zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. VII - 11/03



OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-100/01 vom 28.06.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütung, besonders umfangreiches Verfahren, Begründung des Pauschvergütungsantrags, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Anforderungen an die Begründung
Stichwort:besonders umfangreiches Verfahren
Leitsatz:Leitsatz

Die Anforderungen an den Vortrag des Pflichtverteidigers zur Begründung eines Pauschvergütungsantrags dürfen nicht überspannt werden. Er ist jedenfalls dann ausreichend begründet, wenn sich aufgrund der von dem Pflichtverteidiger gemachten Angaben der für den ehemaligen Angeklagten erbrachte Zeitaufwand, z.B. für Besuche in der Justizvollzugsanstalt, ermitteln bzw. ableiten lässt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-100/01

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 271/2000 vom 29.01.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütung, besonders umfangreiches Verfahren, Schwurgericht
Stichwort:besonders umfangreiches Verfahren
Leitsatz:Leitsatz

Zum besonderen Umfang des Verfahrens im Sinn von § 99 Abs. 1 BRAGO
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 271/2000

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000 vom 28.11.2000

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Gewährung einer Pauschvergütung, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Überprüfung der Berechtigung der Anzahl der Besuche, schwierige Schwurgerichtssache, besonders umfangreiches Verfahren
Stichwort:besonders umfangreiches Verfahren
Leitsatz:Leitsatz:

Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des OLG nachträglich im Verfahren über die Gewährung einer Pauschvergütung die Berechtigung vom vom Pflichtverteidiger während des Verfahrens als notwendig und erforderlich angesehener Besuche in der Justizvollzugsanstalt zu überprüfen. Etwas anderes kann ggf. dann gelten, wenn ersichtlich von einem Missbrauch der Verteidigerrechte auszugehen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 202/2000


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