JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > besonders überwachtes Gleis
| Rechtsgebiete: | AEG, VwVfG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Schallschutz, Schallschutzwände, Besonders überwachtes Gleis, Präklusion, Einwendungen, Ausschluss, Einwendungsausschluss, Anstoßfunktion, Erörterungstermin, Gemeinde, Gemeindeklage, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit |
| Stichwort: | besonders überwachtes Gleis |
| Leitsatz: | Eine Gemeinde ist dann mit der Rüge der abwägungsfehlerhaften Behandlung ihrer gemeindlichen Planungsinteressen präkludiert, wenn sie im Rahmen der Betroffenenbeteiligung nicht hinreichend deutlich darlegt, welche Planung sie in welcher Hinsicht als nachhaltig betroffen ansieht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11025/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | 16. BImSchV, BImSchG |
| Schlagworte: | Besonders überwachtes Gleis, Gleispflegeabschlag, Lärmschutzmaßnahme, Straßenbahn |
| Stichwort: | besonders überwachtes Gleis |
| Leitsatz: | Zur Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG beim Aus- bzw. Neubau einer Straßenbahnstrecke. Ein den Bau einer Straßenbahnstrecke betreffender Planfeststellungsbeschluss ist nicht deshalb rechtsfehlerhaft, weil er nicht das Verfahren "Besonders überwachtes Gleis" als aktive Lärmschutzmaßnahme im Sinne des § 41 Abs. 1 BImSchG regelt |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 C 1092/06.T | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Besonders überwachtes Gleis, Lärmminderung, Korrekturwert, Gleispflegeabschlag, Zugart, Mittelwert, Durchschnittswert, Schleifzyklus, Schallmesswagen |
| Stichwort: | besonders überwachtes Gleis |
| Leitsatz: | Die dauerhafte Gewährleistung der Lärmminderung, die mit der Anordnung des besonders überwachten Gleises verbunden sein muss (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 <376 f.>), verlangt nicht, dass zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zum Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss, sondern vielmehr, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt werden muss. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 8.07 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, BImSchG, VwVfG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Abwägungsspielraum, Alternativenvergleich, Auswahlentscheidung, besonders überwachtes Gleis, Betriebserschwernisse, Einwendungsausschluss, Erschütterungsschutz, Gesundheitsgefährdung, Grobprüfung, Holzschwellen, Kosten-Nutzen-Analyse, Lärmschutzkonzept, Lärmschutzmaßnahme, Nahverkehrsstrecke, Planfeststellung, Schallschutz-Mittelwand, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Vorbelastung, Vorrang aktiven Schallschutzes. |
| Stichwort: | besonders überwachtes Gleis |
| Leitsatz: | 1. Die Darlegungsanforderungen an Einwendungen im Planfeststellungsverfahren müssen sich an den Möglichkeiten betroffener Laien orientieren. Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand voraussetzen, können von einem Einwender regelmäßig nicht erwartet werden. 2. Die Auswahl zwischen verschiedenen Schallschutzmaßnahmen ist Bestandteil der nach § 41 Abs. 2 BImSchG gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die Planfeststellungsbehörde über einen begrenzten Abwägungsspielraum verfügt. 3. Ein Vergleich alternativer Lärmschutzkonzepte hat sich primär an der jeweiligen Schutzwirkung für die durch unzumutbare Lärmeinwirkungen Betroffenen und allenfalls sekundär an dem jeweiligen Schutz der gesamten Umgebungsbebauung zu orientieren. 4. Der Einbau von Holzschwellen in eine Bahnstrecke ist keine Lärmschutzmaßnahme, die im Rahmen der Auswahl zwischen verschiedenen Lärmschutzkonzepten berücksichtigt werden müsste. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 15.03 | |
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