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besonders "schwierige Sache"

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-72/01 vom 17.05.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütungsbewilligung, Berücksichtigung der als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten, Zeitpunkt der Beiordnung, besonders "umfangreiche Sache", besonders "schwierige Sache"
Stichwort:besonders "schwierige Sache"
Leitsatz:Leitsatz

Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung sind auch die Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vor seiner Bestellung als Wahlverteidiger erbracht hat. An seiner bisher anders lautenden ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt u.a. Senatsbeschluss vom 6. April 2000 in 2 (s) Sbd. 6-6 u. 7/2000 - AGS 2000, 131 = ZAP EN-Nr. 524/2000) hält der Senat nicht mehr fest.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-72/01




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