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Besonderheiten

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 973/09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:BauNVO, VwGO
Schlagworte:allgemeine Zweckbestimmung, Beherbergungsbetrieb, Besonderheiten, Divergenz, Eigenart, Gebietscharakter, Gebietsverträglichkeit, Gewerbebetriebe aller Art, Hotel, Industriegebiet, nicht erheblich belästigend, störungsempfindlich, typisierende Betrachtungsweise, überholte Entscheidung
Stichwort:Besonderheiten
Leitsatz:Zur allgemeinen Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs in einem Industriegebiet.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 973/09



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 58/06 vom 24.02.2006

Rechtsgebiete:BKatV
Schlagworte:Rotlichtverstoß, Absehen, Besonderheiten, keine abstrakte Gefahr, verkehrsarme Zeit, Nachtzeit
Stichwort:Besonderheiten
Leitsatz:Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, der nachts zu verkehrsarmer Zeit begangen worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 58/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 269/03 vom 29.10.2003

Rechtsgebiete:NKAG
Schlagworte:Einrichtung, öffentliche, Kosten - Besonderheiten, Kostendeckungsprinzip, Kostenverursachung, Äquivalenzprinzip
Stichwort:Besonderheiten
Leitsatz:1. Der Grundsatz, dass Gebühren nur für kostenverursachende öffentliche Einrichtungen erhoben werden können, darf nicht dadurch umgangen werden, dass eine selbständig arbeitende kostenfreie Anlage mit kostenverursachenden Anlagen zusammengefasst und dadurch kostenpflichtig gemacht wird.

2. Technisch selbständige Anlagen, die unterschiedlich hohe Kosten verursachen, dürfen grundsätzlich zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden.

3. Erhebliche kostenmäßige Besonderheiten innerhalb einer öffentlichen Einrichtung sind nicht im Rahmen des Einrichtungsbegriffs, sondern - wenn überhaupt - bei der Ausgestaltung von Gebührenmaßstab und Gebührensatz zu berücksichtigen.

4. Weder das Kostendeckungsprinzip noch das Äquivalenzprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz fordern eine Gebührenbemessung nach Maßgabe der durch einzelne Benutzer oder Benutzergruppen verursachten Kosten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 269/03


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