JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > besonderes Wohngebiet
| Rechtsgebiete: | BauNVO, LBO, BGB |
| Schlagworte: | Besonderes Wohngebiet, Abstandsflächen, Eigene Unterschreitung, Treu und Glauben, Vergleichbarkeit |
| Stichwort: | besonderes Wohngebiet |
| Leitsatz: | 1. Ein besonderes Wohngebiet setzt die Existenz eines Bebauungsplans voraus, weil nur dann das geforderte finale Element einer (geplanten) Fortentwicklung der Wohnnutzung erfüllt sein kann (wie BVerwG, Beschluss vom 11.12.1992 - 4 B 209.92 - NVwZ 1993, 1100). 2. Ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 1802/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BauGB, BauNVO, PlanzV, VermLiegG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle (teilweise erfolgreich), Bebauungsplan, Planrechtfertigung, Entwicklungsgebot, Zulässigkeit eines Planzeichens, Bestimmtheit, besonderes Wohngebiet, Nutzungsmischung, sorgfältige Bestandsaufnahme, besondere Eigenart, Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnnutzung als Planungsziel, Abwägung, Aufbereitung des Abwägungsmaterials, immissionsschutzrechtliche Auswirkungen der Planung, offensichtlicher Mangel, Einfluss auf das Abwägungsergebnis, öffentliche Grünfläche, Uferpromenade, Beschränkung der Privatnützigkeit, Eigentumsgewährleistung, Verhältnismäßigkeitsprinzip, legitimes Planungskonzept, Stärkung der touristischen Attraktivität, Teilunwirksamkeit |
| Stichwort: | besonderes Wohngebiet |
| Leitsatz: | 1. Die Festsetzung eines besonderen Wohngebietes nach § 4a BauNVO ist nur zulässig, wenn eine sorgfältige Bestandsaufnahme ergibt, dass das Gebiet nach seinen tatsächlichen städtebaulichen Verhältnissen eine besondere Eigenart aufweist, die eine anderweitige Festsetzung, z.B. als allgemeines Wohngebiet, nicht erlaubt, und wenn in der Begründung des Bebauungsplans als Planungsziel die Möglichkeit der Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnnutzung einschließlich hierfür geeigneter Maßnahmen dargelegt werden. 2. Ein besonderes Wohngebiet nach § 4a BauNVO darf nicht mit dem Ziel festgesetzt werden, die höhere immissionsschutzrechtliche Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes und damit Beschränkungen für emissionsrelevante sonstige Nutzungen außerhalb des Baugebietes zu vermeiden. 3. Die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Uferpromenade auf Privatgrundstücken muss den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips Rechnung tragen. 4. Die Herstellung einer abseits des Straßenverkehrs unmittelbar am Wasser entlang führenden Wegeverbindung zwischen verschiedenen touristischen Anziehungspunkten im Stadtgebiet ist ein städtebaulich beachtlicher Allgemeinbelang, der die Beschränkung der Privatnützigkeit eines Seegrundstücks rechtfertigen kann. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 12.05 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauNVO, 18. BImSchV, LAI-Freizeitlärm-Richtlinie 1995, GemO |
| Schlagworte: | Freizeitlärm, Lärmimmission, Lärmrichtwerte, erhebliche Belästigung, kommunale Einrichtung, integratives Konzept, seltene Ereignisse, Schutzwürdigkeit, besonderes Wohngebiet |
| Stichwort: | besonderes Wohngebiet |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunalen Einrichtungen (Jugendhaus, Stadthalle, Sporthalle). 2. Zur Schutzwürdigkeit eines Wohngrundstücks in einem besonderen Wohngebiet gegenüber Lärm aus "herangerückten" kommunalen Einrichtungen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1559/01 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB, 4. BImSchV, 18. BImSchV, TA Lärm, Freizeitlärm-Richtlinie |
| Schlagworte: | Nachbarklage, nicht genehmigungsbedürftige Anlage, Geräuschimmissionen, besonderes Wohngebiet, Lärmschutzniveau eines besonderen Wohngebiets, Mittelwertbildung, Abwägungsmangel eines Bebauungsplans, Einwendungsfrist zur Geltendmachung von Abwägungsmängeln, Anlagenbezug des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Gemengelage öffentlicher Einrichtungen, immissionsschutzrechtliche Gesamtbetrachtung, Summenpegel, Akzeptorbezug des Immissionsschutzrechts, mehrere Anlagen als Einheit, immissionsschutzrechtliche Beurteilung eines Freizeitbereichs, Summation von Freizeitlärm, seltene Ereignisse, Kumulation seltener Ereignisse verschiedenartiger Anlagen, Messabschlag, anerkannte akustische Grundregel. |
| Stichwort: | besonderes Wohngebiet |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Bilden mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende, aber organisatorisch selbständige Freizeitanlagen einschließlich einer Sporthalle eine konzeptionelle Einheit im Sinne eines "Freizeitbereichs", ist eine einheitliche (summative) Beurteilung der von diesen Anlagen ausgehenden Geräuschimmissionen nach den Bestimmungen der Freizeitlärm-Richtlinie zulässig. 2. Verschiedenartigen Anlagen zuzuordnende sog. seltene Ereignisse, bei denen ausnahmsweise Richtwertüberschreitungen erlaubt sind, dürfen nicht ohne weiteres kumulativ zugelassen werden; vielmehr muss sich die Festsetzung der zulässigen Zahl solcher Ereignisse unter Berücksichtigung der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme an den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls ausrichten. 3. Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen aus Freizeitanlagen muss der in Nr. 6.9 TA Lärm und Nr. 1.6 des Anhangs zur 18. BImSchV vorgesehene Messabschlag nicht berücksichtigt werden. Urteil des 7. Senats vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - I. VG Stuttgart vom 25.06.1997 - Az.: VG 16 K 2297/95 - II. VGH Mannheim vom 08.02.2000 - Az.: VGH 10 S 72/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.00 | |
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