JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > besonderes öffentliches Interesse
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Nachträgliche Fristverkürzung, Vorläufiger Rechtsschutz, Sofortige Vollziehung, Besonderes öffentliches Interesse |
| Stichwort: | besonderes öffentliches Interesse |
| Leitsatz: | 1. Die aufgrund summarischer Prüfung gewonnene gerichtliche Erkenntnis, dass die nachträgliche Fristverkürzung einer Aufenthaltserlaubnis offensichtlich rechtmäßig ist, begründet als solche kein besonderes Vollzugsinteresse. Vielmehr bedarf es darüber hinaus eines sonstigen Sofortvollzugsinteresses, das im Einzelfall und nach gegenwärtiger Sachlage einen dringenden unverzüglichen Handlungsbedarf voraussetzt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.2.2005 - 11 S 1170/04 -, EZAR NF 094 Nr. 2). 2. Hat ein minderjähriger Ausländer nur geringe Integrationsleistungen im Bundesgebiet aufzuweisen und ist er noch stark in seinem Heimatstaat verwurzelt, so sind diese Umstände bei der Prüfung des besonderen Vollzugsinteresses auch vor dem Hintergrund des Kindeswohls mit zu berücksichtigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1702/07 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO, BauNVO, VwGO |
| Schlagworte: | Baurecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsverbot, Sondergebiet Erholung, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, öffentliches Interesse, Vollziehungsinteresse, besonderes öffentliches Interesse, Tiergehege, Käfig, Einfriedung, Umzäunung, bauliche Anlage, Genehmigungspflicht, genehmigungsfrei, Bebauungsplan, Baugrenze, überbaubare Fläche, aufschiebende Wirkung, formelle Illegalität, materielle Illegalität |
| Stichwort: | besonderes öffentliches Interesse |
| Leitsatz: | Wird die in der Haltung von Tieren bestehende Nutzung einer baulichen Anlage untersagt, so stellt die gleichzeitige Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen, lediglich eine ebenfalls von § 81 Satz 1 LBauO gedeckte Konkretisierung der Nutzungsuntersagung ohne weitergehenden Regelungsgehalt dar. Mittels Zäunen errichtete Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten Geländes stellen keine gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6a LBauO genehmigungsfreien Einfriedungen dar. Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10574/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG M-V, KrW-/AbfG, VwGO |
| Schlagworte: | Abfall, Abfallgemisch, Verwertung, Beseitigung, Bestimmtheit, Beispiele, sofortige Vollziehung, besonderes öffentliches Interesse, Begründung, Zitierungen: zustimmend: VGH München, B. v. 21.11.1988 - 20 Cs 88.2324 -, NVwZ 1989, 681 ff G Düsseldorf, U. v. 25.05.2004 -17 K 5043/03 -, AbfR 2005, 90, Stade, U. v. 03.03.2005 - 6 A 955/04 -, IR 2005, 140, BVerwG, U. v. 19.01.1989 - 7 C 82/87 -, DVBl. 1989, 522, VG Meiningen, B. v. 31.03.2000 - 2 E 111 l/99.Me -, LKV 2000, 506, BVerwG, U. v. 15.06.2000 - 3 C 4/00 -, DVBl. 2000, 1356, VGH Mannheim, B. v. 31.05.1999 - 10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243, OVG Greifswald, B. v. 12.02.2003 - 3 M 142/02 -, DÖV 2003, 637, OVG Greifswald, B. v. 20.11.1998 - 3 M 67/98 -, NVwZ-RR 1999, 409 Ergänzung |
| Stichwort: | besonderes öffentliches Interesse |
| Leitsatz: | Zur hinreichenden Bestimmtheit einer abfallrechtlichen Entsorgungsanordnung. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 M 73/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Sofortige Vollziehung, Besonderes öffentliches Interesse, Widerruf, Asylbedingter Aufenthaltstitel, Ermessen, Besonderer Ausweisungsschutz |
| Stichwort: | besonderes öffentliches Interesse |
| Leitsatz: | 1. Die Ausländerbehörde muss im Rahmen des ihr nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG eingeräumten Widerrufsermessens grundsätzlich nicht berücksichtigen, ob dem Ausländer wegen von ihm begangener Straftaten im Falle einer Ausweisung besonderer Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG zustehen würde. Ob von diesem Grundsatz bei minderjährigen Ausländern im Hinblick auf die Schutzwirkungen der Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK eine Ausnahme zu machen ist, bleibt offen. 2. Das bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Aufenthaltserlaubnis nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG erforderliche besondere öffentliche Vollzugsinteresse kann sich aus der konkreten Gefahr ergeben, dass der Ausländer in dem Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache (weitere) Straftaten von nicht unerheblichem Gewicht begeht (Ergänzung zu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - <juris>). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 650/05 | |
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