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besonderer Vertreter

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Beschluss, 6 Ta 702/06 vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:Besonderer Vertreter
Stichwort:besonderer Vertreter
Leitsatz:Für die Negativfiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genügt es, wenn einem besonderen Vertreter die laufenden Geschäfte eines Vereins gemäß § 30 Satz 1 BGB zur alleinigen Erledigung übertragen worden sind.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 Ta 702/06



OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 239/00 vom 04.05.2000

Rechtsgebiete:BGB, EGBG
Schlagworte:Bindung an Verwaltungsakt, besonderer Vertreter
Stichwort:besonderer Vertreter
Leitsatz:04.05.2000

6 W 239/00

Rechtliche Grundlage:

BGB § 1821, EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3

1. Das Grundbuchamt ist an den Verwaltungsakt der Vertreterbestellung durch das Landratsamt als einer auf öffentlicher Gewalt beruhenden Maßnahme gebunden. Diese ist grundsätzlich wirksam und hat solange Bestand, bis sie durch die den nach dem jeweiligen Verfahrensrecht ausschließlich zur Bestandskontrolle berufene Stellen (Widerspruchsbehörden, Verwaltungsgerichte) aufgehoben ist. Die Rechtswidrigkeit der Vertreterbestellung dürfen Grundbuchamt und Landgericht nur berücksichtigen, wenn sie einen Grad erreicht, in dem der Gesetzesverstoß so schwerwiegend ist, dass jedermann ihn erkennen kann, wenn also die Voraussetzungen für die Nichtigkeit des Verwaltungsakt vorliegen.

2. Verfügungen des gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bestellten gesetzlichen Vertreters bedürfen nach Art. 233 § 2 Abs. 3 S. 4 EGBGB, §§ 16 Abs. 3 und 4 ThürVwVfG, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB der Genehmigung durch die Bestellungsbehörde.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 239/00


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