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besonderer Umfang der Sache

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 214/01 vom 18.01.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütung, besonderer Umfang der Sache, besondere Schwierigkeit, besondere Bedeutung, Pauschvergütung für Nebenklägervertreter
Stichwort:besonderer Umfang der Sache
Leitsatz:Die besondere Bedeutung der Angelegenheit für den Angeklagten bzw. den Nebenkläger oder das in der Öffentlichkeit hervorgerufene große Interesse an dem Verfahren hat nur dann für die Frage der Bewilligung einer Pauschvergütung Bedeutung, wenn sich daraus für den zeitlichen Arbeitsaufwand direkte Konsequenzen ergeben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 214/01



OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 189/01 vom 18.01.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Pauschvergütung, besonderer Umfang der Sache, besondere Schwierigkeit, besondere Bedeutung, Pauschvergütung für Nebenklägervertreter
Stichwort:besonderer Umfang der Sache
Leitsatz:Die besondere Bedeutung der Angelegenheit für den Angeklagten bzw. den Nebenkläger oder das in der Öffentlichkeit hervorgerufene große Interesse an dem Verfahren hat nur dann für die Frage der Bewilligung einer Pauschvergütung Bedeutung, wenn sich daraus für den zeitlichen Arbeitsaufwand direkte Konsequenzen ergeben.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 189/01


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