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Besonderer Kündigungsschutz für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Elternzeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 17 Sa 1463/04 vom 15.12.2004

Rechtsgebiete:BErzGG
Schlagworte:Besonderer Kündigungsschutz für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Elternzeit
Stichwort:Besonderer Kündigungsschutz für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Elternzeit
Leitsatz:Der Arbeitnehmer muss sich nicht unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen, sondern er hat insoweit allenfalls eine Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten (entsprechend § 9 Abs. 1 MuSchG).
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 17 Sa 1463/04




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