JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > besonderer Ausweisungsschutz
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, EMRK, ARB 1/80, Richtlinie 64/221/EWG, Richtlinie 2004/38/EG |
| Schlagworte: | assoziationsberechtigt, assoziationsrechtlich, Aufenthalt, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, besonderer Ausweisungsschutz, Belange, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelgesetz, Befristung, Dauer, deutsch, Drogen, Drogendelikt, Drogenhandel, Ehe, Ehefrau, Ermessen, Ermessensausweisung, familiär, Familie, Familienleben, Freiheitsstrafe, Frist, Gefahr, Handel, Handeltreiben, Haft, Kind, langjährig, Lebensgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, minderjährig, privat, Privatleben, Prognose, Regel, Schutz, Schutzwirkung, spezialpräventiv, Stillhalteklausel, Straftat, schwerwiegende Straftat, türkisch, Verfahren, Verfahrensfehler, Verfahrensgarantie, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Verurteilung, Vier-Augen-Prinzip, Wiederholungsgefahr, Wirkung, Zeitpunkt, zwingend |
| Stichwort: | besonderer Ausweisungsschutz |
| Leitsatz: | 1. Zur Ausweisung eines Ausländers nach langjährigem Aufenthalt mit Ehefrau und Kindern - davon eines deutscher Staatsangehörigkeit - im Bundesgebiet (hier: spezialpräventiv begründete Ausweisung auf Grund einer Verurteilung wegen mehrere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren). 2. Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG findet auf nach dem 30. April 2006 ergangene Ausweisungsverfügungen keine Anwendung mehr. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 11328/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessen, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Schutzwürdigkeit |
| Stichwort: | besonderer Ausweisungsschutz |
| Leitsatz: | 1. Nicht jede Berührung der durch Art. 6 GG bzw. Art 8 EMRK geschützten Belange eines Ausländers gebietet im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.2007 - BVerwG 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367) in Fällen einer zur Regelausweisung herabgestuften Ist-Ausweisung zwingend die Ausübung behördlichen Ermessens. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine Forderung nach behördlicher Ermessensausübung über die Fälle der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer (sog. faktische Inländer) hinaus - wenig trennscharf - auch auf "andere Fälle" erstreckt, in denen sich "der schematische Blick der Verwaltung auf die Ist- und Regelausweisung als wenig hilfreich" erweise, "um das gesamte Spektrum betroffener Belange in den Blick nehmen zu können", doch kann es bei einer - der Systematik des Aufenthaltsgesetzes entsprechenden - Regelausweisung verbleiben, wenn die genannten Belange des Ausländers unter wertender Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles keinen - der Situation sog. faktischer Inländer vergleichbaren - besonders hohen Grad an Schutzwürdigkeit erreichen. 2. Ausweisungsfall eines nicht der Gruppe der sog. faktischen Inländer zugehörenden, aber mit einer Deutschen verheirateten Ausländers mit zwei aus dieser Ehe hervorgegangenen Kindern, dessen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein seine Klage abweisendes Urteil erfolglos bleibt, weil sich die zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung wegen der aus besonderen Umständen des konkreten Falles hergeleiteten fehlenden Schutzwürdigkeit des schwer straffällig gewordenen Klägers als rechtmäßig erweist, obgleich die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung nicht getroffen hatte. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 A 1622/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Asylbezogener Aufenthaltstitel, Widerruf, Abschiebungshindernis, Schwierigkeiten bei Rückkehr, Besonderer Ausweisungsschutz, Langjähriger Aufenthalt, Integration, Sozialhilfe |
| Stichwort: | besonderer Ausweisungsschutz |
| Leitsatz: | Bei einer Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG steht die Bindungswirkung einer Feststellung des Bundesamts zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 53 AuslG 1990 (§ 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) der Berücksichtigung von Reintegrationsschwierigkeiten eines Ausländers in seinem Heimatland nur insoweit entgegen, als daraus kein Duldungsgrund nach § 60a Abs. 2 AufenthG abgeleitet werden darf. Allerdings haben solche unterhalb der Erheblichkeitsschwelle eines Abschiebungsverbots oder Abschiebungshindernisses liegenden Schwierigkeiten gegenüber dem öffentlichen Interesse am Widerruf des Aufenthaltstitels regelmäßig kein überwiegendes Gewicht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2694/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aussetzungsantrag, Ausweisung, jüdischer Emigrant, besonderer Ausweisungsschutz, Regelausweisung |
| Stichwort: | besonderer Ausweisungsschutz |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob ein jüdischer Emigrant, der analog HumHAG ("Kontingentflüchtlingsgesetz") Aufnahme in Deutschland gefunden hat, sich auf besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AufenthG berufen kann (offen gelassen). 2. Zur Regelausweisung (Einzelfall). |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 14/06 | |
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