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Besondere Verhältnisse der Zufahrt zum genehmigten Vorhaben

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 ZB 04.487 vom 25.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauNVO
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung, Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung, Räume für eine Tierarztpraxis in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet, Keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch Stellplätze, Vorbelastung, Besondere Verhältnisse der Zufahrt zum genehmigten Vorhaben, Zur Zurechenbarkeit von mittelbaren Störungen
Stichwort:Besondere Verhältnisse der Zufahrt zum genehmigten Vorhaben
Leitsatz:Ein missbräuchliches, außerhalb der Zweckbestimmung einer Baugenehmigung liegendes Verhalten Dritter, ist der Baugenehmigung nur zuzurechnen, wenn sie einen Zustand schafft, der für einen derartigen Missbrauch besonders anfällig ist.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 ZB 04.487




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