JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > besondere Umstände
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Einreichung, Wirksamkeitsvoraussetzung, Hinweispflicht des Gerichts, besondere Umstände |
| Stichwort: | besondere Umstände |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 138/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Veränderungssperre, erneuter Erlass, Fortsetzungsfeststellungsklage, besondere Umstände, informelle Planung, Komplexität, Verzögerung |
| Stichwort: | besondere Umstände |
| Leitsatz: | 1. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer ausgelaufenen Veränderungssperre kann auch dann nicht abgesprochen werden, wenn dieser wegen offensichtlich mangelnder Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens jegliche Ursächlichkeit für die Entstehung von Bauverzögerungsschäden fehlt. 2. Zur Begründung besonderer Umstände i.S.v. § 17 Abs. 2 BauGB für den erneuten Erlass einer Veränderungssperre durch informelle Planungen (hier: Stadtentwicklungsplanung). |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 3 K 32/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZSEG |
| Schlagworte: | Entschädigung von Sachverständigen, Stundensatz, erforderliche Zeit, besondere Entschädigung, besondere Umstände |
| Stichwort: | besondere Umstände |
| Leitsatz: | In den besonderen Umständen i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 1 ZSEG gehören auch außergewöhnliche Zeiten (späte Abend- und frühe Morgenstuden), in denen das Sachverständigengutachten (Schallpegelmessung) erstellt werden musste. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 K 46.05 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Strafaussetzung zur Bewährung, günstige Sozialprognose, besondere Umstände |
| Stichwort: | besondere Umstände |
| Leitsatz: | Die Frage einer günstigen Sozialprognose kann auch für die Beurtei-lung bedeutsam sein kann, ob Umstände von besonderem Gewicht i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB vorliegen. Reichen nach Auffassung des Tatrichters die für den Angeklagten sprechenden sonstigen Milderungsgründe nicht zur Bejahung besonderer Umstände i.S.d. § 56 Abs. 2 StGB aus, kann eine dem Angeklagten zu stellende günstige Sozialprognose nämlich den Ausschlag zugunsten der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung geben. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 79/05 | |
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