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besondere städtebauliche Gründe

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 3005/06 vom 16.04.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BBauG, BauNVO
Schlagworte:Werbeanlagen, Fremdwerbung, Sanierung, Besondere städtebauliche Gründe
Stichwort:besondere städtebauliche Gründe
Leitsatz:1. Werbeanlagen der Außenwerbung, die für Fremdwerbung bestimmt sind, können als Unterart gewerblicher Nutzung Gegenstand bauplanungsrechtlicher Festsetzungen nach § 1 Abs. 9 BauNVO sein (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 27.91 -, BVerwGE 91, 234 ff.).

2. Bemühungen einer Gemeinde, ihren Innenstadtbereich zu sanieren und seine Attraktivität zu steigern, stellen besondere städtebauliche Gründe i.S. des § 1 Abs. 9 BauNVO dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls den Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung - auch in Misch- und Kerngebieten - rechtfertigen können.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 3005/06



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 3.07 vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BNatSchG, BauNVO, BauO Bln, DSchG Bln, VO über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
Schlagworte:Normenkontrolle (Stattgabe), Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, förmliche Bürgerbeteiligung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltprüfung, Planrechtfertigung, Vollzugsunfähigkeit, Erhaltungsverordnung, Kerngebiet, teilweise unzulässige Festsetzung, Funktion als unverzichtbare Verkehrsfläche, Unzulässigkeit vertraglicher Regelung, Verkehrsbelange, (zulässige) Begrenzung der Stellplatzzahl, Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, Eingriffsregelung nach dem BNatSchG, städtebaulicher Vertrag, Belange des Denkmalschutzes, Gestaltung des Ortsbildes, Erhaltungsrecht, Rücksichtnahmegebot, Abstandsflächenunterschreitung, Maß der baulichen Nutzung, Überschreitung der Obergrenze, Ermittlung der Geschossflächenzahl, (unzulässige) Einbeziehung notwendiger Erschließungsflächen, besondere städtebauliche Gründe, allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Beeinträchtigung, Indizwirkung der Abstandsflächenunterschreitung, ausreichende Beleuchtung mit Tagslicht, Schutzniveau bei Hotelräumen, Einfluss auf das Abwägungsergebnis, Gesamtunwirksamkeit
Stichwort:besondere städtebauliche Gründe
Leitsatz:1. Die Festsetzung einer bisher als öffentliches Straßenland gewidmeten Fläche als für die Bebauung vorgesehene Fläche im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 und § 7 BauNVO (Kerngebiet) statt als Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ist unzulässig, wenn die Fläche weiterhin ausschließlich Verkehrszwecken dienen soll.

2. Flächen, die nach ihrem Zweck nicht für eine Bebauung vorgesehen sind, weil sie der straßenmäßigen Erschließung des Baugrundstücks dienen, dürfen bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche nach § 19 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 BauNVO nicht mit einbezogen werden.

3. Die Unterschreitung der vor den Außenwänden von Gebäuden freizuhaltenden Abstandsflächen indiziert eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, die der Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung (§ 17 Abs. 1 BauNVO) entgegensteht.

4. Ergeben sich durch Festsetzungen eines Bebauungsplans geringere Abstandsflächen (§ 6 Abs. 8 BauO Bln), müssen deren Auswirkungen auf die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts in der Abwägung berücksichtigt werden.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 2 A 3.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 85.04 vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung, besondere städtebauliche Gründe, zeitgemäßer Ausstattungszustand, bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen
Stichwort:besondere städtebauliche Gründe
Leitsatz:Änderungen baulicher Anlagen, die von vornherein nicht geeignet sind, sich auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung auszuwirken, unterfallen auch nicht dem Genehmigungsvorbehalt des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB.

Zu den Maßstäben, wann die Änderung einer baulichen Anlage nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 85.04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1119/01 vom 23.08.2001

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Industriegebiet, Ausschluss von Anlagenarten, Besondere städtebauliche Gründe
Stichwort:besondere städtebauliche Gründe
Leitsatz:Der Ausschluss bestimmter Anlagentypen in einem Industriegebiet ist nur dann durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt, wenn die allgemein für unzulässig erklärten Anlagenarten städtebaulich beachtliche Merkmale aufweisen, die sie nachvollziehbar von den zugelassenen Arten unterscheiden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1119/01


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