( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBbesondere örtliche Verhältnisse 

besondere örtliche Verhältnisse

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 79.06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Lkw-Überholverbot, Überholverbot, fließender Verkehr, Beschränkung des fließenden Verkehrs, Bundesautobahn, Autobahn, besondere örtliche Verhältnisse, allgemeines Risiko, erhebliches Übersteigen eines allgemeinen Risikos, Schwerlastverkehr, Verkehrsbelastung, Gefahrenlage, konkrete Gefahr, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:besondere örtliche Verhältnisse
Leitsatz:Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Überschreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 79.06



THUERINGER-OVG – Urteil, 2 N 607/00 vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:VwGO, GastG, OBG, ThürGastVO, TA-Lärm
Schlagworte:Normenkontrollverfahren, Antragsbefugnis, Kommunale Sperrzeitverordnung, Prüfungsmaßstab, Sperrzeitverlängerung, Sperrzeitverkürzung, öffentliches Bedürfnis, besondere örtliche Verhältnisse
Stichwort:besondere örtliche Verhältnisse
Leitsatz:1. Der Bewohner eines von einer kommunalen Sperrzeitverordnung betroffenen Gebietes kann im Einzelfall im Normenkontrollverfahren auch dann antragsbefugt sein, wenn diese Verordnung eine Sperrzeitverlängerung anordnet.

2. Bei der Prüfung einer Sperrzeitverordnung im Normenkontrollverfahren ist es nicht Aufgabe des zur Entscheidung berufenen Gerichts zu untersuchen, ob für jeden einzelnen Betrieb im Regelungsbereich der Verordnung den gesetzlichen Vorgaben genügt ist oder im Einzelfall einer Sperrzeitverlängerung oder -verkürzung Umstände entgegenstehen.

3. Untersucht wird vom Gericht nur, ob sich der Verordnungsgeber für das betroffene Gebiet im Allgemeinen an die Voraussetzungen des höherrangigen Rechts für eine Verlängerung oder Verkürzung der Sperrzeit gehalten hat.

4. Wird von einem betroffenen Anwohner die Verletzung des erforderlichen Schutzes vor Lärm geltend gemacht, ist nur zu prüfen, ob die angegriffene Regelung das immissionsschutzrechtliche Regelungskonzept im betroffenen Gebiet beachtet hat.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 N 607/00


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/besondere-oertliche-verhaeltnisse

"besondere örtliche Verhältnisse - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN