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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11761/04.OVG vom 21.01.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG, StVO
Schlagworte:Dienstunfall, qualifizierter Dienstunfall, Anerkennung als qualifizierter Dienstunfall, Dienstunfallanerkennung, Dienst, Dienstverrichtung, in Ausübung des Dienstes, Diensthandlung, Aufopferung, Sonderopfer, Lebensgefahr, besondere Lebensgefahr, Versorgung, Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung, Straßenverkehr, Pkw, Fahrzeug, Erfassung durch Pkw, Gefährdung, Gefährdungspotenzial, Autobahn, Bundesautobahn, Bundesstraße, Unfallstelle, Absicherung, Unfallaufnahme, Wildunfall, Alkohol, alkoholisiert, Geschwindigkeit, überhöhte Geschwindigkeit
Stichwort:besondere Lebensgefahr
Leitsatz:Die Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten in der Nacht und auf einer Bundesstraße, die aufgrund ihres Ausbauzustandes hohe Geschwindigkeiten zulässt, kann im Einzelfall mit einer besonderen Lebensgefahr im Sinne von § 37 Abs. 1 BeamtVG verbunden sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11761/04.OVG




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