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Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 3770/00 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BB-BUZ, ZPO
Schlagworte:Eintritt des Versicherungsfalles bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Stichwort:Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Leitsatz:1. Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kommt es für den Nachweis des Versicherungsfalles darauf an, ob von einem bestimmten Zeitpunkt an ein Zustand gesundheitlicher Art bestanden hat, aufgrund dessen der Versicherte - infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls - außerstande war, seinen Beruf auszuüben.

2. Von den, den Gegenstand der Klage bildenden Zuständen zu unterscheiden sind beim Kläger neu eingetretene Erkrankungen oder Unfälle, wegen derer das in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene Verfahren für die Feststellung der Berufsunfähigkeit noch nicht durchgeführt ist.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 3770/00




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