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besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktion

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 710/01 vom 13.08.2001

Rechtsgebiete:StPO, JGG
Schlagworte:Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Anknüpfungstatsachen, Jugendstrafe, besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktion, Einheitsjugendstrafe
Stichwort:besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktion
Leitsatz:1. Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche, in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

2. An die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung sind im Jugendrecht besondere Anforderungen zu stellen sind. Das gilt besonders dann, wenn von der Möglichkeit der Bildung einer Einheitsjugendstrafe nach § 31 JGG Gebrauch gemacht worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 710/01




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