JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besondere
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, SVG |
| Schlagworte: | Umstände des Falles, besondere, Unterhaltsbeitrag, Versorgungsehe, Witwe, nachgeheiratete |
| Stichwort: | Besondere |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 32/05 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Kind, Wiederkehrrecht, Härte, besondere |
| Stichwort: | Besondere |
| Leitsatz: | 1. Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis kann nach § 34 Abs. 1 verlängert werden, wenn es im Fall seiner Ausreise zwar kein Wiederkehrrecht nach § 37 Abs. 1 AufenthG hätte, jedoch die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorliegen. 2. Die Feststellung einer besonderen Härte im Sinne von § 37 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erfordert den Vergleich des konkreten Einzelfalls mit dem gesetzlichen Typus des Wiederkehrers, wie er in § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AufenthG gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2002 - 1 C 19.01 -, BVerwGE 116, 128 [134 ff.]). 3. Der Gesetzgeber geht mit den in § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG bezeichneten Altersgrenzen davon aus, dass der Typus des Wiederkehrers Jugendlicher oder Heranwachsender ist. 4. Zur Bemessung der Ausreisefrist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 296/06 | |
| Rechtsgebiete: | AO, IHKG |
| Schlagworte: | Beitrag, Erlass, Härte, besondere, unbillige, IHK, Mitgliedsbeitrag, Unbilligkeit |
| Stichwort: | Besondere |
| Leitsatz: | Eine geltend gemachte Vermögenslosigkeit rechtfertigt nicht den Erlass eines IHK-Mitgliedsbeitrags wegen "besonderer Härte. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 54/06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG |
| Schlagworte: | Satzung, Rückwirkung, Einzel-Satzung, Satzung, besondere, Verkehrsberuhigung, Mischfläche |
| Stichwort: | Besondere |
| Leitsatz: | 1. Für nach dem 21.02.1999 begonnene Baumaßnahmen kann das Fehlen einer Satzung zum Zeitpunkt des Bauentschlusses nicht dadurch ersetzt werden, dass später eine Satzung mit Rückwirkung erlassen wird. 2. Enthält eine Satzung besondere Verteilungsregelungen für einen "verkehrsberuhigten Bereich" und verwendet sie dafür den Begriff "Mischfläche", so fallen unter diese Regelung nur Straßen, die in ihrer ganzen Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch auch von Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die Verkehrsanlage einen Gehweg enthält, der durch ausgedehnte Grünstreifen deutlich von der "Fahrbahn" getrennt ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 525/04 | |
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