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Besoldungsgruppe

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10495/08.OVG vom 28.11.2008

Rechtsgebiete:GG, WRV, VwGO
Schlagworte:Verwaltungsrechtsweg, Kirchen, Religionsgemeinschaften, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Justizgewährleistung, Justizgewähr, Dienstrecht, Pfarrerbesoldung, Besoldung, Versorgung, Versorgungsbezüge, Ruhestand, Ruhegehalt, Ruhegehaltfähigkeit, Besoldungsgruppe, Zulage, Willkürverbot, Gleichheitsgrundsatz, Rückwirkungsverbot
Stichwort:Besoldungsgruppe
Leitsatz:Gegenüber Maßnahmen von Kirchen und Religionsgemeinschaften auf dem Gebiet des kirchlichen Dienstrechts ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit dem staatlichen Justizgewährleistungsanspruch der Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten gegeben. Lediglich der Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht beschränkt (im Anschluss an BGHZ 154, 306).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10495/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 141/06 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Ruhegehalt, Besoldungsgruppe, Hinzuverdienst, Ersatzschule, Vergütung, Versorgung
Stichwort:Besoldungsgruppe
Leitsatz:Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung des § 53 Abs. 2 Nr. 3 BeamtVG ist auch dann auf die Besoldungsgruppe des zuletzt innegehabten Amts (hier: A 13) abzustellen, wenn der Ruhestandsbeamte zuvor unter Beurlaubung bis zur Zurruhesetzung als Schulrektor an einem staatlich anerkannten privaten Sonderschulzentrum tätig war und ihm hieraus zuletzt eine Vergütung nach Maßgabe einer höheren Besoldungsgruppe (hier: A 15) zustand, nach der sich auch die privatrechtlich geschuldete "entsprechende Versorgung" - bei Anrechnung des Ruhegehalts - bestimmt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 141/06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 106.04 vom 23.06.2005

Rechtsgebiete:BBesG
Schlagworte:Besoldungsgruppe, Dienstposten, Höherwertiges Amt, Zulage
Stichwort:Besoldungsgruppe
Leitsatz:Ein Beamter nimmt kein höherwertiges Amt im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG wahr, wenn der ihm vertretungsweise übertragene Dienstposten aufgrund einer sog. gebündelten Bewertung mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist und der Beamte ein Statusamt der niedrigeren Besoldungsgruppe innehat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 106.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 41.99 vom 21.12.2000

Rechtsgebiete:GG, Vorbemerkung BBesG, HessBesG
Schlagworte:Beförderungsähnliche Maßnahme, Besoldungsgruppe, Diskriminierungsverbot, Einstufung nach A 12, Fachhochschulabschluss, Fachhochschulausbildung, Fachoberlehrerin für technologische Fächer, Gemeinschaftsrecht, gleiches Entgelt für Männer und Frauen, Gleichwertigkeit, hessische Fachoberlehrerin, höhere Besoldungsgruppe, Nachdiplomierung, sachgerechte Bewertung, unterschiedliche Vorbildung, Zuordnung der Ämter zu Besoldungsgruppen.
Stichwort:Besoldungsgruppe
Leitsatz:Leitsatz:

Eine in die Besoldungsgruppe A 11 HessBesO eingestufte Fachoberlehrerin für technologische Fächer ohne abgeschlossene Fachhochschulausbildung kann nicht in die Besoldungsgruppe A 12 HessBesO oder BBesO eingestuft werden.

Urteil des 2. Senats vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 41.99 -

I. VG Frankfurt am Main vom 19.07.1999 - Az.: VG 9 E 167/99(V) -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 41.99


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