JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV, GG |
| Schlagworte: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Stichwort: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 524/06 | |
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV, GG |
| Schlagworte: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Stichwort: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 429/06 | |
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV vom 21.06.1991 |
| Schlagworte: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Stichwort: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV gilt für Personen, die die Befähigungsvoraussetzungen für die eingeschlagene Laufbahn im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. 2. Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn der überwiegende Teil der 36-monatigen theoretischen und praktischen Fortbildung einschließlich der mündlichen und praktischen Prüfung in den alten Bundesländern absolviert wurde. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 1612/05 | |
| Rechtsgebiete: | 2. BesÜV |
| Schlagworte: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Stichwort: | Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet |
| Leitsatz: | 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV gilt für Personen, die die Befähigungsvoraussetzungen für die eingeschlagene Laufbahn im bisherigen Bundesgebiet erworben haben. 2. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn von der 36-monatigen Ausbildung 2/3 der praktischen Ausbildung, 90 % der theoretischen Ausbildung und der mündliche Teil der Prüfung in den Beitrittsländern absolviert wurde (teilweise Abweichung vom BAG vom 10.02.2005 - 6 AZR 515/04 -). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 6 Sa 1645/05 | |
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