JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besoldung
| Rechtsgebiete: | Arbeitszeitguthaben-AusgleichsVO, ArbeitszeitkontenVO, BBesG, EG-Vertrag, MVergV |
| Schlagworte: | Besoldung, Entgeltgleichheit, Teilzeitbeschäftigung, Vergütung, Vorgriffsstunden |
| Stichwort: | Besoldung |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Arbeitszeitkontenregelung haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die in der Ansparphase zusätzliche Unterrichtsstunden (Vorgriffsstunden) geleistet haben, einen Anspruch auf anteilige Besoldung, wenn der Ausgleich nicht durch Herabsetzung der Pflichtstundenzahl geleistet wird. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 A 395/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, GG, BBesG, LBG, AZVO, VwV Arbeitszeit Lehrer |
| Schlagworte: | Lehrer, Altersermäßigung, Besoldung, Teilzeitbeschäftigung, Regelstundenmaß, Kürzung Arbeitszeit, Unterrichtsverpflichtung, Anrechnung, Entgeltgleichheit, Mittelbare Diskriminierung, Finanzieller Ausgleich, Einschätzungsprärogative |
| Stichwort: | Besoldung |
| Leitsatz: | Die den Lehrkräften gewährte Altersermäßigung führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 BBesG, sondern (nur) zu einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, BVerwGE 124, 11). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 174/07 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, BGB, EGBGB, VwGO |
| Schlagworte: | Besoldung, Übergangszeit, Verjährung, Zulage |
| Stichwort: | Besoldung |
| Leitsatz: | 1. Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen aus dem Jahr 2001 (hier: Zulage gemäß § 46 BBesG) gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 2 EGBGB i. V. m. §§ 197, 198 BGB (Fassung 2001), §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Fassung 2002). 2. Für den Fall, dass sich nach den Bestimmungen des BGB (Fassung 2002) die Verjährungsfrist - hier möglicherweise aufgrund § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Fassung 2002) mit der Voraussetzung der Kenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - verlängert, bleibt es gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2 EGBGB beim Ablauf der Verjährung in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 50/09 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, GG, LSA-LBesG, VwGO |
| Schlagworte: | Aufwandsentschädigung, Beamter, Besoldung, Bewegungsgeld, pauschaliertes, Typisierung |
| Stichwort: | Besoldung |
| Leitsatz: | 1. Über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 LBesG der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien binden kann (siehe § 5 Abs. 3 LBesG), sofern Vorschriften nicht gemäß § 5 Abs. 2 LBesG in Gestalt einer Verordnung erlassen wurden. 2. Aufwandsentschädigungen in festen Beträgen sind nach § 5 Abs. 1 Satz 2 LBesG nur dann zulässig, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe finanzielle Aufwendungen dienstbezogen typischerweise entstehen. 3. Auch wenn der Haushaltsplan zweckbestimmte Mittel für Aufwandsentschädigungen zur Verfügung stellt, ergibt sich hieraus nicht schon die Rechtmäßigkeit deren Gewährung, erst recht aber kein individueller Rechtsanspruch auf eine Gewährung. 4. Werden Aufwandsentschädigungen entgegen der gesetzlichen Zweckbestimmung gezahlt, lässt sich hieraus auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG kein Zahlungsanspruch für Bedienstete herleiten. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 39/09 | |
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