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Besoldung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 1 A 395/08 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:Arbeitszeitguthaben-AusgleichsVO, ArbeitszeitkontenVO, BBesG, EG-Vertrag, MVergV
Schlagworte:Besoldung, Entgeltgleichheit, Teilzeitbeschäftigung, Vergütung, Vorgriffsstunden
Stichwort:Besoldung
Leitsatz:Im Rahmen der Arbeitszeitkontenregelung haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die in der Ansparphase zusätzliche Unterrichtsstunden (Vorgriffsstunden) geleistet haben, einen Anspruch auf anteilige Besoldung, wenn der Ausgleich nicht durch Herabsetzung der Pflichtstundenzahl geleistet wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 A 395/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 S 174/07 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:EG, GG, BBesG, LBG, AZVO, VwV Arbeitszeit Lehrer
Schlagworte:Lehrer, Altersermäßigung, Besoldung, Teilzeitbeschäftigung, Regelstundenmaß, Kürzung Arbeitszeit, Unterrichtsverpflichtung, Anrechnung, Entgeltgleichheit, Mittelbare Diskriminierung, Finanzieller Ausgleich, Einschätzungsprärogative
Stichwort:Besoldung
Leitsatz:Die den Lehrkräften gewährte Altersermäßigung führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit im Sinne von § 6 Abs. 1 BBesG, sondern (nur) zu einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, BVerwGE 124, 11).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 174/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 50/09 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:BBesG, BGB, EGBGB, VwGO
Schlagworte:Besoldung, Übergangszeit, Verjährung, Zulage
Stichwort:Besoldung
Leitsatz:1. Zur Verjährung von Besoldungsansprüchen aus dem Jahr 2001 (hier: Zulage gemäß § 46 BBesG) gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 2 EGBGB i. V. m. §§ 197, 198 BGB (Fassung 2001), §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Fassung 2002).

2. Für den Fall, dass sich nach den Bestimmungen des BGB (Fassung 2002) die Verjährungsfrist - hier möglicherweise aufgrund § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Fassung 2002) mit der Voraussetzung der Kenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners - verlängert, bleibt es gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2 EGBGB beim Ablauf der Verjährung in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 50/09

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 39/09 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-LBesG, VwGO
Schlagworte:Aufwandsentschädigung, Beamter, Besoldung, Bewegungsgeld, pauschaliertes, Typisierung
Stichwort:Besoldung
Leitsatz:1. Über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 LBesG der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien binden kann (siehe § 5 Abs. 3 LBesG), sofern Vorschriften nicht gemäß § 5 Abs. 2 LBesG in Gestalt einer Verordnung erlassen wurden.

2. Aufwandsentschädigungen in festen Beträgen sind nach § 5 Abs. 1 Satz 2 LBesG nur dann zulässig, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe finanzielle Aufwendungen dienstbezogen typischerweise entstehen.

3. Auch wenn der Haushaltsplan zweckbestimmte Mittel für Aufwandsentschädigungen zur Verfügung stellt, ergibt sich hieraus nicht schon die Rechtmäßigkeit deren Gewährung, erst recht aber kein individueller Rechtsanspruch auf eine Gewährung.

4. Werden Aufwandsentschädigungen entgegen der gesetzlichen Zweckbestimmung gezahlt, lässt sich hieraus auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG kein Zahlungsanspruch für Bedienstete herleiten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 39/09


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