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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 11 TP 1155/07 vom 16.07.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Besitzzeiten, Niederlassungserlaubnis, Rechtmäßigkeit, Unterbrechung
Stichwort:Besitzzeiten
Leitsatz:1. Bei der Berechnung von Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis in § 26 Abs. 4 AufenthG kann § 85 AufenthG in der Weise angewendet werden, dass die Zeit der Unterbrechung nicht auf die Zeit des Besitzes angerechnet wird, vorangegangene Besitzzeiten aber berücksichtigungsfähig bleiben.

2. Im Rahmen des § 26 Abs. 3 AufenthG können Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis vor dem 1. Januar 2005 nicht angerechnet werden (im Anschluss an Hess. VGH, 20.12.2006 - 9 TP 2959/06 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TP 1155/07




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