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Besitzwehr

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, XII ZR 137/07 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Besitzwehr
Leitsatz:a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.

b) Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.

c) Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.
Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 137/07



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9 TaBVGa 32/07 vom 15.03.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Schwarzes Brett, Verbotene Eigenmacht, einstweilige Verfügung
Stichwort:Besitzwehr
Leitsatz:Der Betriebsrat hat einen im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbaren besitzrechtlichen Anspruch auf Störungsbeseitigung, wenn der Arbeitgeber einseitig das Schwarze Brett des Betriebsrats vom Eingangsbereich der Kantine in einen Seitengang umhängt, weil nach seiner Auffassung betriebsfremde Kantinenbesucher nicht über Betriebsinterna informiert werden sollten.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBVGa 32/07


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