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Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 221/02 vom 18.05.2003

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Stichwort:Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Leitsatz:1. Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber bei einer endgehaltsbezogenen Versorgungszusage nicht nur den bis zum Ablösungsstichtag erdienten, nach § 2 Abs. 1, Abs. 5 BetrAVG errechneten Besitzstand, sondern darüber hinaus auch die weitere Entwicklung dieses Besitzstandes entsprechend der individuellen Gehaltsentwicklung garantiert hat.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 221/02




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