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Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 660/00 vom 24.07.2001

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang
Stichwort:Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang
Leitsatz:1. Auch bei der Verdrängung einer im veräußerten Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung über Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung durch eine beim Erwerber geltende Betriebsvereinbarung nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB ist der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand aufrechtzuerhalten.

2. Dies bedeutet nicht, daß der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand vom Betriebsübernehmer stets zusätzlich zu der bei ihm erdienten Altersversorgung geschuldet wäre. Die gebotene Besitzstandswahrung führt grundsätzlich nur insoweit zu einem erhöhten Versorgungsanspruch, wie die Ansprüche aus der Neuregelung im Versorgungsfall hinter dem zurückbleiben, was bis zum Betriebsübergang erdient war.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 660/00




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