JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besitzkonstitut
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Stichwort: | Besitzkonstitut |
| Leitsatz: | a. Im Rahmen der negativen Feststellungsklage hat der Inanspruchgenommene zu bewerten, dass die Ansprüche, derer er sich berühmt, tatsächlich bestehen. b. Eine arglistige Täuschung kann sich auch auf die Absicht des Anfechtungsgegners zum Zeitpunkt des angefochtenen Geschäfts beziehen, künftig bestimmte Dinge tun oder nicht tun zu wollen. |
| Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 8 U 468/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Stichwort: | Besitzkonstitut |
| Leitsatz: | Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung der betroffenen Gegen-stände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen. Begehrt der Sicherungsnehmer im Wege der Teilklage von dem Insolvenzverwalter Auskehr des bei der Versteigerung des Sicherungsguts erzielten Verwertungserlöses, hat er zur Substantiierung der Klageforderung die im Einzelnen veräußerten Gegenstände und den darauf jeweils entfallenden Verwertungserlös zu bezeichnen. |
| Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 96/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Besitzkonstitut |
| Leitsatz: | Der Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB setzt voraus, dass das Vermögen des auf Herausgabe in Anspruch Genommenen durch die unerlaubte Handlung tatsächlich vermehrt worden ist. Eine Zurechnung des Leistungsempfangs bei Übergabe von Bargeld oder des Besitzes an Geldscheinen über §§ 31, 278 BGB oder eine formale Besitzdienerstellung des Täters, der das Geld nicht abliefert, sondern sogleich veruntreut, genügt nicht, um die erbrachte Leistung des Geschädigten dem an der unerlaubten Handlung nicht beteiligten Geschäftsherrn zuzuordnen, wenn sie nicht auch tatsächlich in sein Vermögen und seine Verfügungsmacht gelangt. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 17 U 338/06 | |
| Rechtsgebiete: | AMG, ApBetrO, ApoG |
| Schlagworte: | Arzneimittel, Betrieb, apothekenüblicher, Fertigarzneimittel, Herstellung, Verblisterung, Zulassung |
| Stichwort: | Besitzkonstitut |
| Leitsatz: | 1. Der Herstellungsbegriff des Arzneimittelrechts erfasst auch die Verblisterung von Fertigarzneimitteln, d.h. die Auseinzelung von Arzneimitteln aus Fertigarzneimittelpackungen, die anschließende Zusammenstellung der Tabletten und Kapseln nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Arzneimittelempfängers und die automatisierte Neuverpackung in folienverschweißten Behältnissen. 2. Die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke hält sich im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes. 3. Für die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in einer Apotheke besteht keine arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 265/05 | |
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