JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besetzungsrüge
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Gegenvorstellungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, 2 Wahlverteidiger, Zustellung des Urteils nur an einen der Wahlverteidiger, Nachricht an angeklagten, zweiter Wahlverteidiger hatte keine Kenntnis von der Zustellung an den ersten Wahlverteidiger, Besetzungsrüge, vorübergehende Besetzung einer Strafkammer mit einem Richter am Landgericht, Mitteilung der Dauer der Vakanz |
| Stichwort: | Besetzungsrüge |
| Leitsatz: | Hat der Verurteilte mehrere Verteidiger wie hier, so gilt § 145 a Abs. 1 StPO für jeden von ihnen. Die Wirksamkeit der Zustellung wird weder davon berührt, dass nur an einen von ihnen zugestellt wird, noch dadurch, dass die anderen von der Zustellung nicht unterrichtet worden sind. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 325/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Zulassungsantrag, Verfahrensfehler, Besetzungsrüge, Schriftsatzrecht, ehrenamtliche Richter |
| Stichwort: | Besetzungsrüge |
| Leitsatz: | An der Entscheidung, ob der Inhalt eines fristgerecht eingegangenen gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatzes das Ergebnis der im Anschluss an die mündliche Verhandlung durchgeführten vorläufigen Urteilsberatung unberührt lässt, müssen auch die ehrenamtlichen Richter mitwirken. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 1922/07 | |
| Rechtsgebiete: | UStG 1999, UStDV 1999, Richtlinie 77/388/EWG, AO 1977, FGO, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines Warengutscheins, Rechnungen über Anzahlungen, Vorsteuerabzug, Besetzungsrüge, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, Urteilsbegründung |
| Stichwort: | Besetzungsrüge |
| Leitsatz: | 1. Schließt ein Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken, ist der Unternehmer auch dann Abnehmer (Leistungsempfänger), wenn der andere die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an den Unternehmer, sondern an den Inhaber eines "Warenzertifikats" (Warengutscheins) als Beauftragten des Unternehmers übergibt und hierauf auf dem Gutschein ausdrücklich hingewiesen wurde. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich. 2. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen, auf die eine Anzahlung geleistet wurde, setzt voraus, dass die Gegenstände der Lieferung zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 16/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, FlurbG |
| Schlagworte: | Besetzungsrüge, schlafender Richter, Darlegungserfordernis, Verfahrensmangel, Aufklärungsrüge, Gehörsrüge, Vertagungsantrag, zwingender Vertagungsgrund, Verhinderung durch Krankheit, anwaltlich nicht vertretener Kläger, persönliches Erscheinen, Gebot der Verfahrensbeschleunigung, Terminsvollmacht, Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen |
| Stichwort: | Besetzungsrüge |
| Leitsatz: | 1. An die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge, mit der geltend gemacht wird, ein Richter habe während der mündlichen Verhandlung zeitweilig geschlafen, sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. Wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger unter Hinweis auf eine Erkrankung, die ihn reiseunfähig macht, einen Vertagungsantrag stellt, ist ein zwingender Vertagungsgrund nur dann anzunehmen, wenn er glaubhaft macht, dass er auch gehindert ist, sich im Termin - etwa durch einen Anwalt - vertreten zu lassen, oder Eigentümlichkeiten der Streitsache seine persönliche Anhörung erforderlich machen. 3. Als Prozesshandlung ist die Erteilung einer Terminsvollmacht im Grundsatz bedingungsfeindlich. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 9.06 | |
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