JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Besetzung des Spruchkörpers bei Verhinderung des Berufsrichters
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Tatbestandsberichtigungsantrag, Besetzung des Spruchkörpers bei Verhinderung des Berufsrichters |
| Stichwort: | Besetzung des Spruchkörpers bei Verhinderung des Berufsrichters |
| Leitsatz: | Eine sofortige Beschwerde ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen einen Beschluss, der einen Tatbestandsberichtigungsantrag zurückweist, statthaft, wenn dieser Antrag wegen der Versäumung der Frist des § 320 Abs. 2 S. 3 ZPO zurückgewiesen wurde. Bei diesem Beschluss wirken nur die ehrenamtlichen Richter mit, die das Urteil gefällt haben, wenn die Vorsitzende oder der Vorsitzende als Berufsrichter verhindert ist. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 17 Ta 271/03 | |
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