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Besetzung des Gerichts bei Anhörungsrüge

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 3 AZN 584/08 (F) vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:GG, ArbGG
Schlagworte:Besetzung des Gerichts bei Anhörungsrüge
Stichwort:Besetzung des Gerichts bei Anhörungsrüge
Leitsatz:1. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, wonach über eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 78a ArbGG möglichst die selben Richter entscheiden sollen, die auch an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt haben.

2. § 9 Abs. 5 ArbGG verpflichtet nicht dazu, über die Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu belehren. Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht.
Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZN 584/08 (F)




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