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Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der Zivilkammer wegen Befangenheit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 220/05 vom 18.11.2005

Rechtsgebiete:GG, ZPO
Schlagworte:Zivilprozessrecht, Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der Zivilkammer wegen Befangenheit
Stichwort:Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der Zivilkammer wegen Befangenheit
Leitsatz:Wird ein (originärer oder obligatorischer) Einzelrichter der Zivilkammer beim Landgericht im ersten Rechtszug wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, entscheidet darüber die Kammer, der der abgelehnte Richter angehört, durch einen anderen Einzelrichter und nicht durch das Kollegium (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 220/05




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