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Beseitigungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 B 359/09 vom 07.04.2009

Rechtsgebiete:GG, HAGTierNebG, TierNebG
Schlagworte:Beleihung, Beseitigungspflicht, Bewerber, Drittschtuz, Konkurrentenklage, tierische Nebenprodukte, Übertragung
Stichwort:Beseitigungspflicht
Leitsatz:§ 3 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), der es ermöglicht, einem Privaten die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zu übertragen, dient nicht dem Schutz nicht zum Zuge gekommener Bewerber.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 B 359/09



HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 2399/07 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, BImSchV, RL 2006/12/EG, VO (EG) 1774/2002, VO (EG) 2067/2005, VO (EG) 92/2005
Schlagworte:Abfall, Beseitigung, Beseitigungspflicht, Brennstoff, Gesundheitsgefährdung, Nutzungsmöglichkeit, Tierfett, Tierseuche, Verbrennung
Stichwort:Beseitigungspflicht
Leitsatz:1. Sofern die zuständige Genehmigungsbehörde die Verbrennung von aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Schlachtabfällen gewonnenem Tierfett zur Energiegewinnung im Wärmeboilerverfahren unter Berücksichtigung der entsprechenden besonderen Parameter genehmigt hat, entfällt gemäß Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) 92/2005 vom 19. Januar 2005 in der Fassung der Verordnung (EG) 2067/2005 vom 16. Dezember 2005 die ansonsten aus hygiene- und veterinärrechtlichen Erwägungen heraus bestehende notwendige Beseitigungspflicht des Stoffs und zwar unabhängig davon, welcher Risikokategorie das Ausgangsmaterial zuzurechnen war.

2. Derartiges Tierfett ist auch nach abfallrechtlichen Kriterien nicht als Abfall zu qualifizieren, wenn dessen Verwendung als Brennstoff ohne weiteren Zwischenschritt als sicher angenommen werden kann und hierbei hochwertigen Primärbrennstoff ersetzt.

3. Die Verbrennung von Tierfett zur Energiegewinnung im Wärmeboilerverfahren stellt demnach keine (Mit-) Verbrennung von Abfällen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 17. BImSchV dar, sondern unterfällt als Verwendung eines flüssigen abfallähnlichen Stoffs der Regelungswirkung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 17. BImSchV mit der Folge, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der gleichen oder geringeren Emissionen wie bei der Verbrennung von Heizöl EL die Ausnahmevorschrift des Abs. 1 Nr. 2, 2. HS einschlägig ist und die Anwendung der Vorschriften der 17. BImSchV ausscheidet.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 2399/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 20/01 vom 26.11.2001

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht, Passivlegitimation des Verwalters
Stichwort:Beseitigungspflicht
Leitsatz:1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluss angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung).

2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluss verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 20/01


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