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Beseitigungsanordnung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 B 289/09 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:SächsNatschG, VwGO
Schlagworte:Beseitigungsanordnung, Biotpo Nasswiese, vorläufiger Rechtsschutz
Stichwort:Beseitigungsanordnung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 289/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 164/08 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:LSA-BauO
Schlagworte:Beratungspflicht, Beseitigungsanordnung, Prüfpflicht, Vorhaben, baugenehmigungsfreies
Stichwort:Beseitigungsanordnung
Leitsatz:1. Der Wegfall der Baugenehmigungspflicht führt dazu, dass die Behörde vor Baubeginn die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht überprüft und die am Bau Beteiligten, insbesondere auch der Bauherr, in erhöhtem Maß die Verantwortung dafür tragen, dass diese Vorschriften beachtet werden.

2. Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht deshalb daran gehindert, die Beseitigung einer baugenehmigungsfreien, aber materiell baurechtswidrigen Anlage anzuordnen, weil sie den Bauherrn bei Zurückweisung seines Bauantrags wegen der Genehmigungsfreiheit des Vorhabens nicht auf die (offensichtliche) materielle Baurechtswidrigkeit hingewiesen hat.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 164/08

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 809/06 vom 27.01.2009

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, InsO, UmweltrahmenG, SächsVwVG
Schlagworte:Beseitigungsanordnung, Ersatzvornahme, Verwaltungsvollstreckung, Insolvenzverwalter, Befolgungsfrist, Zustandsstörer, Freistellungsbescheid, Altlast
Stichwort:Beseitigungsanordnung
Leitsatz:1. Die irreversible Vollstreckung einer Handlungsanordnung (hier: Beseitigungsanordnung) im Wege der Ersatzvornahme führt nicht zur Erledigung der Grundverfügung, wenn von dem Grundverwaltungsakt weiter rechtliche Wirkungen für die Verwaltungsvollstreckung ausgehen (Änderung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, NVwZ 2009, 122).

2. Eine Beseitigungsanordnung muss nicht mit einer Befolgungsfrist verbunden sein. Rechtlich geboten ist eine Fristsetzung nur mit Blick auf eine anschließende Verwaltungsvollstreckung.

3. Durch eine zu kurz bemessene Befolgungsfrist wird nicht zugleich eine angemessene Frist in Lauf gesetzt.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 809/06

THUERINGER-OVG – Urteil, 20.12.2007 vom 10.10.2007

Rechtsgebiete:ThürBO, ThürVwVfG, ThürKO, BGB
Schlagworte:Beseitigungsanordnung, Abrissverfügung, Wochenendhaus, Anbau, Außenbereich, Zusicherung, Zusage, Oberbürgermeister, Verwaltungsakt, Unterlassen, Bindungswille, Auskunft, Hinweis, Erklärung, Auslegung, Empfängerhorizont, private Mitteilung, amtlicher Briefkopf, Stadtverwaltung, Leiter, interne Kompetenzverteilung, Bauordnungsamt, Legalisierung, untere Bauaufsichtsbehörde, intendiertes Ermessen, rechtswidrig, nichtig, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Widerruf, Rücknahme
Stichwort:Beseitigungsanordnung
Leitsatz:Die schriftliche Erklärung eines Oberbürgermeisters, er halte an seiner Zusage fest, den Abriss eines Wochenendhauses zu verhindern, kann eine Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG darstellen, die dem Erlass einer Beseitigungsanordnung durch die Stadt als untere Bauaufsichtsbehörde entgegensteht.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 20.12.2007


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