JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beseitigungsanordnung
| Rechtsgebiete: | SächsNatschG, VwGO |
| Schlagworte: | Beseitigungsanordnung, Biotpo Nasswiese, vorläufiger Rechtsschutz |
| Stichwort: | Beseitigungsanordnung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 289/09 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BauO |
| Schlagworte: | Beratungspflicht, Beseitigungsanordnung, Prüfpflicht, Vorhaben, baugenehmigungsfreies |
| Stichwort: | Beseitigungsanordnung |
| Leitsatz: | 1. Der Wegfall der Baugenehmigungspflicht führt dazu, dass die Behörde vor Baubeginn die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht überprüft und die am Bau Beteiligten, insbesondere auch der Bauherr, in erhöhtem Maß die Verantwortung dafür tragen, dass diese Vorschriften beachtet werden. 2. Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht deshalb daran gehindert, die Beseitigung einer baugenehmigungsfreien, aber materiell baurechtswidrigen Anlage anzuordnen, weil sie den Bauherrn bei Zurückweisung seines Bauantrags wegen der Genehmigungsfreiheit des Vorhabens nicht auf die (offensichtliche) materielle Baurechtswidrigkeit hingewiesen hat. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 164/08 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, InsO, UmweltrahmenG, SächsVwVG |
| Schlagworte: | Beseitigungsanordnung, Ersatzvornahme, Verwaltungsvollstreckung, Insolvenzverwalter, Befolgungsfrist, Zustandsstörer, Freistellungsbescheid, Altlast |
| Stichwort: | Beseitigungsanordnung |
| Leitsatz: | 1. Die irreversible Vollstreckung einer Handlungsanordnung (hier: Beseitigungsanordnung) im Wege der Ersatzvornahme führt nicht zur Erledigung der Grundverfügung, wenn von dem Grundverwaltungsakt weiter rechtliche Wirkungen für die Verwaltungsvollstreckung ausgehen (Änderung der Senatsrechtsprechung im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, NVwZ 2009, 122). 2. Eine Beseitigungsanordnung muss nicht mit einer Befolgungsfrist verbunden sein. Rechtlich geboten ist eine Fristsetzung nur mit Blick auf eine anschließende Verwaltungsvollstreckung. 3. Durch eine zu kurz bemessene Befolgungsfrist wird nicht zugleich eine angemessene Frist in Lauf gesetzt. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 809/06 | |
| Rechtsgebiete: | ThürBO, ThürVwVfG, ThürKO, BGB |
| Schlagworte: | Beseitigungsanordnung, Abrissverfügung, Wochenendhaus, Anbau, Außenbereich, Zusicherung, Zusage, Oberbürgermeister, Verwaltungsakt, Unterlassen, Bindungswille, Auskunft, Hinweis, Erklärung, Auslegung, Empfängerhorizont, private Mitteilung, amtlicher Briefkopf, Stadtverwaltung, Leiter, interne Kompetenzverteilung, Bauordnungsamt, Legalisierung, untere Bauaufsichtsbehörde, intendiertes Ermessen, rechtswidrig, nichtig, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Widerruf, Rücknahme |
| Stichwort: | Beseitigungsanordnung |
| Leitsatz: | Die schriftliche Erklärung eines Oberbürgermeisters, er halte an seiner Zusage fest, den Abriss eines Wochenendhauses zu verhindern, kann eine Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG darstellen, die dem Erlass einer Beseitigungsanordnung durch die Stadt als untere Bauaufsichtsbehörde entgegensteht. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 20.12.2007 | |
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