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Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 394/07 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:RVG, RVG VV
Schlagworte:Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung, Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen Vergleich
Stichwort:Beschwerdesumme bei Festsetzung der PKH-Vergütung
Leitsatz:1. Für die Berechnung des Beschwerdewerts kommt es bei Festsetzung der PKH-Vergütung allein auf die Differenz zur aus der Staatskasse beantragten und nicht auf eine Wahlanwaltsvergütung an.

2. Beantragt die Partei, die bewilligte Prozesskostenhilfe auf einen später abgeschlossenen Vergleich zu erstrecken, der auch nicht rechtshängige Ansprüche regelt, steht dem beigeordneten Rechtsanwalt dafür nur eine 1,0-Einigungsgebühr zu.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 394/07




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