JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beschwerdegericht
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht |
| Stichwort: | Beschwerdegericht |
| Leitsatz: | Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben. Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 34/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht |
| Stichwort: | Beschwerdegericht |
| Leitsatz: | Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben. Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 35/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht |
| Stichwort: | Beschwerdegericht |
| Leitsatz: | Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben. Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 36/09 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht |
| Stichwort: | Beschwerdegericht |
| Leitsatz: | Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben. Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 37/09 | |
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