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Beschwerdegericht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 34/09 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht
Stichwort:Beschwerdegericht
Leitsatz:Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 34/09



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 35/09 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht
Stichwort:Beschwerdegericht
Leitsatz:Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 35/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 36/09 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht
Stichwort:Beschwerdegericht
Leitsatz:Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 36/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 37/09 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht
Stichwort:Beschwerdegericht
Leitsatz:Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 37/09


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