JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beschwerdegegenstand
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Berufung, Gegenstandswert, Beschwerdegegenstand, Herausgabeklage, Verkehrswert |
| Stichwort: | Beschwerdegegenstand |
| Leitsatz: | Bei einer Herausgabeklage wird der Wert des Streitgegenstandes bestimmt durch den objektiven Verkehrswert der Sache bei Klageeinreichung. An die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts im Urteil gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG ist das Berufungsgericht grundsätzlich gebunden. Dies gilt nicht, wenn die Streitwertfestsetzung unverständlich und unter keinem vernünftigen Geschichtspunkt zurechtfertigen ist. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsgericht ohne weitere Begründung bei einer Herausgabeklage einer starken Wertverfall unterliegenden gebrauchten Sache (Notebook) den Neuwert ansetzt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 19 Sa 701/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LSA-BauO, VwGO |
| Schlagworte: | Einvernehmen, Bauvorhaben, Änderung wesentliche, Beschwerde, Beschwerdegegenstand, Beschwerdeantrag |
| Stichwort: | Beschwerdegegenstand |
| Leitsatz: | 1. Die Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO ist zulässig, wenn sich das Ziel der Beschwerde und das Begehren erkennen lassen. 2. Die Nachtragsgenehmigung ist nur dann unselbständig, wenn die Änderungen des Gesamtvorhabens unwesentlich sind. Entscheidend ist, ob Belange, welche bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt werden, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens neu stellt. 3. Handelt es sich bei der "Nachtragsgenehmigung" in Wahrheit um eine neue Baugenehmigung, so ist die Gemeinde erneut nach § 36 BauGB zu beteiligen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 445/02 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Akteneinsichtsrecht, Beschwerdegegenstand |
| Stichwort: | Beschwerdegegenstand |
| Leitsatz: | 1. Der Hinweis eines Beteiligten, er sei als Halbbruder des Erblassers gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung, genügt dann nicht für die Annahme eines berechtigten Interesses an der Einsicht in die Nachlassakten, wenn der Beteiligte durch das Testament des Erblassers nicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden ist. 2. Eine im Beschwerderechtszug unzulässige Änderung des Verfahrensgegenstandes liegt nur dann vor, wenn eine andere Angelegenheit zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gemacht wird. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 192/02 | |
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