JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beschwerdeentscheidung im Freigabeverfahren (iXOS)
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | Beschwerdeentscheidung im Freigabeverfahren (iXOS) |
| Stichwort: | Beschwerdeentscheidung im Freigabeverfahren (iXOS) |
| Leitsatz: | 1. Eine Formulierung in der Einladung zur Hauptversammlung, wonach den zur Teilnahme berechtigten Personen Eintrittskarten übermittelt werden, stellt, auch wenn die Satzung als Voraussetzung lediglich die Hinterlegung der Aktien vorsieht, keine satzungswidrige Einschränkung der Teilnahmerechte der Aktionäre und keinen Ladungsmangel dar, da die Übermittlung der Eintrittskarte die Teilnahmeberechtigung, wie sie die Satzung vorschreibt, voraussetzt. 2. Sieht die Satzung einer Aktiengesellschaft vor, dass für die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern neben der Schriftform auch die Möglichkeit der Erteilung der Vollmacht per Telefax besteht, liegt ein die Anfechtbarkeit des Hauptversammlungsbeschluss begründender Ladungsmangel nicht vor, wenn sich aus dem Gesamtkontext der Einladung eindeutig ergibt, dass die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters auch in Telefaxform möglich ist. Entscheidend hierfür ist insbesondere, dass in der Einladung neben der Adresse der Gesellschaft auch ausdrücklich die Telefaxnummer angegeben ist. 3. Die Verpfändung von Aktien steht einem Übertragungsverlangen nach § 327 a Abs. 1 AktG nicht entgegen, da die Verpfändung an der Vollrechtsinhaberschaft des Aktionärs in der Regel nichts ändert und dann bei der Berechnung des Quorums von 95 % unberücksichtigt bleibt. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 7 W 1775/08 | |
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