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Beschwerdeentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 126/07 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Presseinformation, Tatsache, Tatsachenbehauptung, Meinung, Meinungsäußerung, Äußerung, Kritik, Rüge, Schmähkritik, Pressekodex, Presserat, Mitteilungen, Beschwerdeentscheidung, Persönlichkeitsrecht
Stichwort:Beschwerdeentscheidung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 126/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 TE 1557/07 vom 20.08.2007

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Anhörungsrüge, Beschwerdeentscheidung, Sreitwert
Stichwort:Beschwerdeentscheidung
Leitsatz:1. Zur gesetzlichen Form im Sinne des § 69a Abs. 4 Sätze 1 und 2 GKG zählt auch die in § 69a Abs. 2 Satz 5 GKG normierte Pflicht des durch die Entscheidung beschwerten Beteiligten, das Vorliegen der in § 69a Abs. 1 Nr. 2 GKG genannten Voraussetzungen darzulegen, d. h. dem Gericht gegenüber aufzuzeigen, dass es den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

2. Gegen eine die Festsetzung des Streitwerts betreffende Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) sind zumindest nach Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG im Hinblick auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit und das Institut der Rechtskraft außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Gegenvorstellung mangels einfachgesetzlicher Regelung nicht mehr statthaft.

3. Die Entscheidung über die Anhörungsrüge nach § 69a GKG ergeht gerichtskostenfrei.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 TE 1557/07

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 521/01 vom 02.11.2001

Rechtsgebiete:GBO, ZPO
Schlagworte:Beschwerdeentscheidung, Tatsachenfeststellung 02.11.2001 6 W 521/01
Stichwort:Beschwerdeentscheidung
Leitsatz:Die vom Rechtsbeschwerdegericht vorzunehmende rechtliche Überprüfung setzt voraus, dass sich aus der Beschwerdeentscheidung ergibt, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen ist und wie es ihn festgestellt hat. Dazu bedarf es grundsätzlich einer vollständigen Darstellung der tatsächlichen Grundlagen, wobei die ergänzende konkrete Bezugnahme zulässig ist.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 521/01


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