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Beschwerdebegründungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 2/09 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerdebegründung, Beschwerdebegründungsfrist, Geschäftsgang, ordentlicher, Weiterleitung, Wiedereinsetzung, Telefax
Stichwort:Beschwerdebegründungsfrist
Leitsatz:1. Eine nach Einlegung der Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereichte Begründung wahrt die Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht, wenn sie nicht innerhalb der Frist beim Oberverwaltungsgericht eingeht.

2. Ein Gericht, das bereits mit dem Verfahren befasst war, hat die bei ihm fehlerhaft eingereichten fristgebundenen Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzureichen. Geht ein solcher Schriftsatz so zeitig ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht. Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99).

3. Eine Weiterleitung per Telefax gehört grundsätzlich nicht mehr zum "ordentlichen Geschäftsgang".
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 2/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 132/08 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Beschwerdebegründungsfrist, Organisationsverschulden, Rechtsanwalt, Sorgfaltspflicht, Vorfrist, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:Beschwerdebegründungsfrist
Leitsatz:Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht einer Anhörungsrüge vor.

Bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels (hier: Beschwerdebegründungsfrist) muss der Rechtsanwalt Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert und überwacht wird (wie BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 2 B 6/08 -).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 132/08

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 239/07 vom 15.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerdebegründungsfrist, Neue Sach- und Rechtslage, Vorläufiger Rechtsschutz, Eilverfahren, Prüfung, dargelegt Gründe
Stichwort:Beschwerdebegründungsfrist
Leitsatz:Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist Vorgebrachtes ist nicht zu berücksichtigen, wenn es zu einem neuen Streitgegenstand führt. Dies gilt auch für den Vortrag des Beschwerdegegners.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 239/07

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 BS 215/07 vom 05.10.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Änderungsgenehmigung, Neue Sach- und Rechtslage, Beschwerdebegründungsfrist, Rechtsschutzbedürfnis
Stichwort:Beschwerdebegründungsfrist
Leitsatz:1. Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist vorgetragene Tatsachen sind nicht berücksichtigungsfähig, wenn sie zu einem neuen Streitstand führen.

2. Für eine Beschwerde fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die angefochtene Baugenehmigung aufgrund einer Änderungsbaugenehmigung hinfällig geworden ist. Die zu einer Änderung der Sach- und Rechtslage führenden Umstände sind vielmehr durch einen Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO geltend zu machen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 BS 215/07


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