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Beschwerdebegründung und Beschwerdeantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 02.1403 vom 07.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG, SGB XI
Schlagworte:Sozialhilfe, Beschwerdebegründung und Beschwerdeantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, Darlegung der Gründe, aus denen der Beschwerde stattzugeben ist, keine Sozialhilfe zur Pflege durch Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, wenn kein Pflegebedarf glaubhaft gemacht wird, der nicht bereits durch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung ohne weiteres gedeckt werden kann
Stichwort:Beschwerdebegründung und Beschwerdeantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 02.1403




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