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Beschwerdebefugnis der beteiligten Behörde

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OLG-CELLE – Beschluss, 16 W 140/04 vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:NdsGefAG, FGG
Schlagworte:Unterbringungsgewahrsam, Gefahrenabwehr, Beschwerdebefugnis der beteiligten Behörde
Stichwort:Beschwerdebefugnis der beteiligten Behörde
Leitsatz:1. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, dass die beendete Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr rechtswidrig war (§ 19 Abs. 2 NdsGefG i. d. F. v. 20. Februar 1998, GVBl. S. 101), steht der beteiligten Behörde das Recht der sofortigen Beschwerde nach § 20 Abs. 1 FGG zu.

2. Hat das Amtsgericht im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eine verfahrensfehlerfreie Sachentscheidung getroffen, die das Beschwerdegericht nicht für richtig hält, darf es die Sache nicht deshalb an das Amtsgericht zurückverweisen, weil von seinem abweichenden (materiellrechtlichen) Rechtsstandpunkt aus eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 16 W 140/04




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