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Beschwerdebefugnis bei Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 56/03 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Beschwerdebefugnis bei Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens
Stichwort:Beschwerdebefugnis bei Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens
Leitsatz:Gegen die Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens steht dem Gegner der eingetragenen GmbH in einem noch anhängigen Zivilprozeß ein Recht zur Beschwerde nicht zu.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 56/03




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