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Beschwerdebefugnis

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 21/09 vom 30.03.2009

Rechtsgebiete:FGG, GmbHG
Schlagworte:Anmeldung Geschäftsführer, Beschwerdebefugnis, Umfang der Überprüfung
Stichwort:Beschwerdebefugnis
Leitsatz:1. Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist auch der anmeldende Geschäftsführer im eigenen Namen beschwerdebefugt.

2. Bei begründeten Bedenken kann das Registergericht die Prüfung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers darauf erstrecken, ob der Beschluss über die Bestellung eines neuen Geschäftsführers von den Gesellschaftern der GmbH gefasst worden ist.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 21/09



OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 345/07 vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nebenkläger, Auslagenentscheidung, Beschwerdebefugnis
Stichwort:Beschwerdebefugnis
Leitsatz:Eine sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen die für ihn nachteilige Auslagenentscheidung wird durch die Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis nach §§ 400 Abs. 1, 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs. StPO nicht ausgeschlossen.

Hat der Angeklagte mit seinem auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, so ist bei der Entscheidung über die dem Nebenkläger im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwenigen Auslagen § 472 Abs. 1 StPO entsprechend anzuwenden.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 345/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 409/05 vom 05.02.2007

Rechtsgebiete:FGG, WEG
Schlagworte:WEG, Wohnungseigentümer, Bestellung, Verwalter, Beschwerdebefugnis
Stichwort:Beschwerdebefugnis
Leitsatz:Der Senat erachtet anders als die Oberlandesgerichte München (vgl. DWE 2006, 71) und Köln (vgl. NJW-RR 2006, 24) die sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Wohnungseigentümerbeschluss über seine Bestellung für ungültig erklärt worden ist, für zulässig. Wegen dieser Abweichung wird die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß §§ 43 Abs. 1 WEG, 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 409/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 UF 228/05 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Beschwerdebefugnis, Nichtehelichkeit, Vater
Stichwort:Beschwerdebefugnis
Leitsatz:Der Vater des nichtehelichen Kindes, der nicht nach § 1626 a Abs. 1 BGB Mitinhaber der elterlichen Sorge ist, hat kein Beschwerderecht gegen eine Entscheidung, durch die das Familiengericht Maßnahmen gegenüber der Mutter nach § 1666 BGB ablehnt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 UF 228/05


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