( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBeschwerdeantrag 

Beschwerdeantrag

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 M 115/08 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerdeantrag, Sachbegehren, einstweilige Anordnung
Stichwort:Beschwerdeantrag
Leitsatz:Ist der Antragsteller in einem auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Verfahren Beschwerdeführer, muss der nach § 146 Abs. 4 Satz 3 erforderliche Beschwerdeantrag auch ein Sachbegehren enthalten.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 115/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 445/02 vom 27.01.2003

Rechtsgebiete:BauGB, LSA-BauO, VwGO
Schlagworte:Einvernehmen, Bauvorhaben, Änderung wesentliche, Beschwerde, Beschwerdegegenstand, Beschwerdeantrag
Stichwort:Beschwerdeantrag
Leitsatz:1. Die Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO ist zulässig, wenn sich das Ziel der Beschwerde und das Begehren erkennen lassen.

2. Die Nachtragsgenehmigung ist nur dann unselbständig, wenn die Änderungen des Gesamtvorhabens unwesentlich sind. Entscheidend ist, ob Belange, welche bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen waren, erneut oder andere Belange so erheblich berührt werden, dass sich die Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens neu stellt.

3. Handelt es sich bei der "Nachtragsgenehmigung" in Wahrheit um eine neue Baugenehmigung, so ist die Gemeinde erneut nach § 36 BauGB zu beteiligen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 445/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1293/02 vom 01.07.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerdeantrag, Beschwerdebegründung, Bestimmter Antrag, Darlegung, Auseinandersetzung, Beschränkter Prüfungsumfang, RMBereinVpG, Entstehungsgeschichte
Stichwort:Beschwerdeantrag
Leitsatz:1. Das Erfordernis eines "bestimmten Antrags" in der Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist auch dann erfüllt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt ist, sich das Rechtsschutzziel aber mittels Auslegung aus den Gründen und der Bezugnahme auf die Anträge in erster Instanz eindeutig ergibt (Abgrenzung zu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.4.2002 - 7 S 653/02 -).

2. Der Begriff des "Darlegens" der Beschwerdegründe in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist - unter Beachtung der strukturellen Unterschiede - in Anlehnung an die allgemeinen Darlegungsvoraussetzungen nach § 124a Abs.4 Satz 4 VwGO zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auszulegen. Der Begriff des "Auseinandersetzens" mit der angefochtenen Entscheidung hat dabei regelmäßig nur bestätigende (unselbstständige) Bedeutung.

3. Das Beschwerdegericht ist nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur zur Prüfung der in diesem Sinne dargelegten Beschwerdegründe verpflichtet.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1293/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 7 S 653/02 vom 12.04.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerdeantrag, Beschwerdebegründung, Darlegung, Rechtsschutzziel
Stichwort:Beschwerdeantrag
Leitsatz:Die Beschwerdebegründung muss sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinander setzen und zwingend einen bestimmten Antrag enthalten. Ob ein ausdrücklicher Antrag dann entbehrlich ist, wenn sich das Rechtsschutzziel unzweifelhaft aus dem Beschwerdevorbringen ermitteln lässt, bleibt offen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 7 S 653/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/beschwerdeantrag

"Beschwerdeantrag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN