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Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 03.1939 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, BSHG, SGB I
Schlagworte:Sozialhilfe, Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes unzulässig, Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der streitgegenständliche Bescheid mangels Widerspruchseinlegung bestandskräftig geworden ist, Keine hinreichende Darlegung der Beschwerdegründe, Darlegungsgebot setzt inhaltliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung voraus, so dass eine bloße Bezugnahme oder ein Verweis auf das Vorbringen aus der 1. Instanz nicht ausreicht
Stichwort:Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 03.1939




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