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Beschulung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 241/07 vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:GG, LSA-SchulG, VwGO
Schlagworte:Ausbildungsgang, Beschulung, Bildungsangebot, Elternrecht, Fremdsprachen, Gymnasium, Lateinunterricht, Neigungen, Ordnungsprinzip, Schuleinzugsbereich, Schulentwicklungsplan, Schulform, Wahlrecht, Wohnsitz, Schulrecht
Stichwort:Beschulung
Leitsatz:1. Die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin an einer allgemeinbildenden Schule, die nicht von § 41 Abs. 1 SchulG LSA erfasst wird und für die nach § 41 Abs. 2 SchulG LSA ein Schuleinzugsbereich festgelegt ist, setzt keinen Härtefall voraus; auch müssen keine zwingenden pädagogische oder sonstige - tatsächlich oder rechtlich - unabweisbare Gründe vorliegen, damit dem Wunsch auf Aufnahme zu entsprechen ist. Hingegen ist nicht jedem erdenklichen Interesse des Schülers bzw. der Schülerin oder der Eltern - namentlich nicht jedweden Erschwernissen und Unbequemlichkeiten, die mit der Beschulung im Schuleinzugsbereich verbunden sind und sich in einer Vielzahl von Fällen stellen - Rechnung zu tragen.

2. Einen besonderen Grund i. S. d. § 41 Abs. 2 Satz 9 SchulG LSA für die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin an einem Gymnasium außerhalb des Schuleinzugsbereichs liegt regelmäßig dann vor, wenn Besonderheiten des Bildungsangebots in dem angestrebten Gymnasium es rechtfertigen, eine Position anzunehmen, die durch das Wahlrecht gem. § 34 Abs. 1 SchulG LSA - Grundgedanke, Neigungen und Eignung - geschützt ist. Eine vom Wahlrecht geschützte Position ist auch dann anzunehmen, wenn - anders als an der Schule im Schuleinzugsbereich des Wohnsitzes - an der Schule, an der die Aufnahme begehrt wird, das Unterrichtsfach Latein angeboten wird und der Schüler bzw. die Schülerin in nachvollziehbarer Weise an diesem Lehrangebot teilhaben will.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 241/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 20.04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, EinglHVO
Schlagworte:Beschulung, integrative -, Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines behinderten Kindes, Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer, Integrationshelfer, Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe, integrative Beschulung, Integrationshelfer bei -, Schulzuweisung, Bindung des Sozialhilfeträgers an -, Sonderschule, Zuweisung an -, Regelschule, Zuweisung an -, Sozialhilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer
Stichwort:Beschulung
Leitsatz:Einem Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer integrativ unterrichtenden Grundschule, der ein schulpflichtiges behindertes Kind zugewiesen ist, kann nicht entgegengehalten werden, dass solche Kosten bei einer Beschulung des Kindes in einer Sonderschule nicht angefallen wären.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 20.04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 386/03 vom 20.08.2003

Rechtsgebiete:LSA-Verf, LSA-SG
Schlagworte:Gymnasium, Aufnahme, Mindest-Schülerzahl, Schülerzahl, Schulweg, Elternrecht, Beschulung, Gymnasium, konkretes, Gymnasium, bestimmtes, Wahlfreiheit
Stichwort:Beschulung
Leitsatz:Eltern und Schüler haben weder nach der Landesverfassung noch nach einfachem Schulrecht einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium.
Die Wahlfreiheit besteht nur innerhalb der zur Verfügung stehenden Angebote.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 386/03


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