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Beschränkung im Innenverhältnis

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LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1891/05 vom 09.03.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Auflösungsantrag, leitender Angestellter, Personalkompetenz, Gesamtprokura, Beschränkung im Innenverhältnis, keine stillschweigende Ausweitung der Personalkompetenz durch Hinnahme eigenmächtiger Personalentscheidungen
Stichwort:Beschränkung im Innenverhältnis
Leitsatz:Ist der für eine Wohnungsbaugenossenschaft tätige und mit Gesamtprokura versehene Leiter des Personal-, Finanz- und Rechnungswesens nach dem Arbeitsvertrag allein zur Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern unterhalb der Sachbearbeiterebene (vornehmlich Aushilfs- und Reinigungskräfte der Wohnungsverwaltung) berechtigt, so wird die Stellung des Angestellten weder durch die so beschränkte Personalkompetenz geprägt, noch kann aus einer vom Vorstand wiederholt hingenommenen Kompetenzüberschreitung eine stillschweigende Beförderung zum leitenden Angestellten iSd § 14 Abs. 2 KSchG hergeleitet werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1891/05




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