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Beschränkung des fließenden Verkehrs

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 79.06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Lkw-Überholverbot, Überholverbot, fließender Verkehr, Beschränkung des fließenden Verkehrs, Bundesautobahn, Autobahn, besondere örtliche Verhältnisse, allgemeines Risiko, erhebliches Übersteigen eines allgemeinen Risikos, Schwerlastverkehr, Verkehrsbelastung, Gefahrenlage, konkrete Gefahr, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Beschränkung des fließenden Verkehrs
Leitsatz:Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Überschreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 79.06




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